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Was gilt es zu beachten?
Für die Einreise nach Südtirol ist folgendes zu beachten:
Für die Einreise nach Südtirol gilt ab dem 01. Mai die 3G Regel, d.h.:- im Besitz eines vollständigen Impfnachweises (2. Impfung + 14 Tage), Genesenenbescheinigung oder Bescheinigung eines eines negativen Covid-19-Tests (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) sein, der innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden ist. Kinder unter 6 Jahren brauchen keinen Test.
Was benötigt man für die Rückreise?
Deutschland: Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie eines der 3 G's erfüllen - d.h. entweder getestet, geimpft oder genesen sein. Kinter unter 12 Jahren sind von dieser Pflicht befreit.
Österreich:
- Für die Rückreise nach Österreich gilt die 3-G Regel (geimpft, genesen oder getestet). Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen.
- Wird bei der Rückreise kein 3-G Nachweis vorgelegt, muss vorab eine elektronische Registrierung und unverzüglich eine Quarantäne erfolgen. Die Quarantäne gilt als beendet, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt.